AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01.01.2020

§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Medienstellwerk Uwe Märzheuser (nachfolgend kurz [MUM] genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggeber erkennt [MUM] nicht an, es sei denn [MUM] hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Art und Umfang der Leistungen
1. [MUM] erbringt Leistungen im Medienbereich für Marketing, Presse, Werbung und Ähnliches des Auftraggebers sowie Beratungen, Schulungen, Analysen. Art, Ort, Zeit und Leistungen sind in dem jeweiligen Vertrag vereinbart.
2. [MUM] erbringt die Leistungen gemäß dem vereinbarten Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und setzt grundsätzlich qualifiziertes Fachpersonal ein.
3. [MUM] ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
4. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 3 Vertragsschluss
1. Grundsätzlich ist die Basis von Leistungen des [MUM] ein schriftliches bzw. in einem Protokoll festgehaltenes, mündliches Briefing oder Pflichtenheft.
2. Änderungen im Auftragsumfang führen zu einer entsprechenden Änderung der Kosten. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
3. Die Angebote des [MUM] sind freibleibend. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterschrieben hat, oder das [MUM] nach Absprache mit dem Auftraggebern und im Sinne des Angebotes tätig wird.

§ 4 Genehmigung
1. Alle Leistungen des [MUM] (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Texte, Reinzeichnungen, Proofs und Farbausdrucke) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
2. Der Auftraggeber wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Das [MUM] veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers. Die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 5 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist.
2. Er wird dem [MUM] insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
3. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages durch [MUM] notwendig und von Bedeutung sind.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von [MUM] zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und in Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
5. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von [MUM] angebotenen Leistungen in Verzug, so ist [MUM] berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnen kann mit der Folge, dass nach erfolglosem Ablauf der Frist das [MUM] den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von [MUM] auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn [MUM] von dem Kündigungsrecht keine Gebrauch gemacht hat. Im Zweifel sind Mehraufwendungen auf der Basis des jeweils gültigen Stundenhonorars für Berater zu bezahlen.
6. Durch den Auftraggeber korrigierte und genehmigte Dokumente sind für [MUM] zur weiteren Bearbeitung verbindlich. Sollten sich Folgefehler aufgrund der mangelhaften Korrektur durch den Auftraggeber ergeben, das heißt, das Vorliegen von Fehlern oder zugesicherten Eigenschaften, die auf dieser mangelhaften Korrektur beruhen, bestehen gegenüber [MUM] keinerlei Gewährungsansprüche.
7. Beanstandungen sind rechtzeitig und unmissverständlich schriftlich gegenüber [MUM] anzumelden, damit die optimale Produkterstellung gewährleistet werden kann.
8. Für die Erstellung von Text können unter Umständen Künstlersozialabgaben fällig werden. Diese Abgaben werden von [MUM] nicht übernommen. Der Auftraggeber ist lt. Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG verpflichtet, diese an die Künstlersozialkasse zu melden und zu zahlen. (Informationen hierzu unter: www.kuenstlersozialkasse.de)

§ 6 Vergütung
1. Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgeld für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Sämtliche Leistungen von [MUM] verstehen sich zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
2. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des [MUM] werden wie Arbeitszeiten vergütet.
3. Kostenvoranschläge der [MUM] sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der [MUM] schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die [MUM] den Auftraggebern auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggebern genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden ohne Aufschlag in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und –zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fach- und kaufmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwandes.
5. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
6. Zusätzlich zum Honorar und den vereinbarten Leistungspauschalen erhält [MUM] für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Werbemittelherstellung ein Honorar von
15 % als Serviceleistung auf den Nettopreis der Rechnungen Dritter (Lieferanten).
7. Barauslagen und besondere Kosten, die [MUM] entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z. B. Versand- und Kurierkosten.
8. Ferner werden GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen für Logos, Fotografien etc., evtl. anfallende Künstlersozialversicherungsabgaben bei Bildrechten und sonstigen eingekauften künstlerisch wieder verwertbaren Leistungen und Zollkosten, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9. Für alle Arbeiten der [MUM], die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der [MUM] eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. Sind vielmehr unverzüglich der [MUM] zurückzustellen.
10. Aufrechnung und Zurückbehalt
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Für die Teilnahme an Präsentationen (Pitch) steht dem [MUM] ein zu vereinbarendes Honorar zu. Erhält die [MUM] nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der [MUM], insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der [MUM]; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese immer weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der [MUM] zurückzugeben. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in den von [MUM] gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist das [MUM] berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des [MUM] nicht zulässig.

§ 7 Zahlungsfristen und Verzug
1. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt drei Tagen nach Zugang unserer Rechnung beim Auftraggeber und ist ohne Abzug fällig. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Leistungsanspruch des [MUM] für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des [MUM].
3. Das[MUM] ist berechtigt, für Fremdleistungen à conto Rechnungen zu stellen. Auch Zug um Zug, d.h. nach Abschluss einzelner Arbeitsschritte, darf sie Teilrechnungen stellen.
4. Das [MUM] ist berechtigt, 50% der Auftragssumme bei Erteilung des Auftrages in Rechnung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Des Weiteren ist [MUM] berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8 % bei Geschäften mit Unternehmern über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Auftraggebern bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 Euro veranschlagen.
6. [MUM] ist weiterhin zur Zurückhaltung der Leistungen berechtigt, sowie noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§ 8 Erwerb von Rechten, Urheber- und Nutzungsrechten
1. Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von [MUM] im Rahmen der Tätigkeit vorgelegten Arbeiten verbleiben grundsätzlich bei [MUM].
2. Mit Zahlung sämtlicher Rechnungen seitens des Auftraggebers überträgt das [MUM] den Auftraggebern alle mit den gelieferten Arbeiten zusammenhängenden, übertragbaren Nutzungsrechte und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen. Die Übertragung ist zeitlich, örtlich durch den Verwendungszweck und die vertraglich vereinbarte Konzeption beschränkt. Jede zweckerweiterte Nutzung ist von der Genehmigung durch [MUM] abhängig. Veränderte Nutzungsrechte nur nach schriftlicher Vereinbarung.
3. [MUM] behält sich vor, auf allen erstellten Unterlagen, Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf [MUM] und ggf. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggebern dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

§ 9 Bildrechte
1. Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.
2. Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Auftraggeber muss gesondert vereinbart werden.
3. Die angegebenen Bildhonorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs.
Zusätzliche Nutzungen sind extra zu honorieren.
4. Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben.
5. Die Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Markenrechte oder andere Folgerechte betreffen, wird durch [MUM] gesondert eingeholt und berechnet.
6. Die von [MUM] erstellten Bilder unterliegen ebenso dem Urheberrecht wie die von Bildlieferanten gekauften Bilder. Auflagen und Honorare werden vor der Bestellung separat mit dem Auftraggeber vereinbart.

§ 10 Gewährleistung und Schadenersatz
1. Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die [MUM] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die [MUM] zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebern, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der [MUM] beruhen.
2. Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat [MUM] dies zu vertreten, ist [MUM] verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.
3. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von [MUM] zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat das [MUM] Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages ordnungsgemäß erbrachten Leistungen.

§ 11 Haftung und Schadenersatzansprüche
1. Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass [MUM] vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach erster Kenntnis des Auftraggebers von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist.
2. Werden gegen den Auftraggeber Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann [MUM] auf eigene Kosten die Leistung in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.
3. Schadensersatzansprüche sind, gleich aus welchen Rechtsgrund auch für Schäden, die aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung gegen [MUM], seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gegen Hersteller oder Lieferanten oder im Rahmen von Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten oder sonstigen für [MUM] tätigen Personen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, sofern der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. In jedem Fall beschränkt sich die Schadensersatzpflicht, soweit gesetzlich zulässig auch bezogen auf Folgeschäden, auf den Auftragswert.
4. Jede Haftung für ein Verschulden der mit Einverständnis bzw. auf Wunsch des Auftraggebers beauftragten Lieferanten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bzw. auf die Abtretung der entsprechenden Ansprüche von [MUM] gegen den Lieferanten beschränkt.
5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die [MUM] verpflichtet auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden.
6. In keinem Fall haftet [MUM] wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussage über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die [MUM] haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
7. [MUM] übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Leistung bezweckten Erfolg.
8. Die Schadenersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
9. Bei Verlust von Daten haftet [MUM] nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
10. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
2. [MUM] erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Geschäftsabwicklung und –erfüllung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen und Wünsche des Auftraggebers, insbesondere zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
3. [MUM] erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um seine Auftraggeber und Interessenten über Neuheiten informieren zu können.
4. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.
5. [MUM] ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragten Dritten gemäß § 2, Abs. 3 weiter zu geben.
6. Der Auftraggeber stellt sicher, dass [MUM] alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für [MUM] aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und der IT - Sicherheit. Sollte die Durchführung einer Leistung im Rahmen der Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch [MUM] nicht möglich sein, ist der Auftraggeber darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten an [MUM] weitergibt.
7. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung des Leistungsauftrages oder der Gewährleistung einzuholen hat. Der Auftraggeber und [MUM] sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtstand der Sitz des [MUM] in München.

§ 14 Schlussbestimmungen
1. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.
2. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.



Download der AGB
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